Wir haben in den vergangenen Jahren diverse Interim ManagerInnen in Personalleitungsfunktionen vermittelt. Im Anwendungsfall kurzfristiger Wechsel des Stelleninhabers, krankheitsbedingter Ausfall oder Schwangerschaftsvertretung kann eine interimistische Besetzung im Vorfeld in der Regel offen im Unternehmen kommuniziert werden. Anders ist es, wenn es sich um Unternehmenssituationen wie M&A-Szenarien, Carve-outs, Krisen oder sensible Umstrukturierungen handelt. Hier ist Vertraulichkeit im Vorfeld das oberste Gebot.