Die persofaktum GmbH (nachstehend „persofaktum“) betreibt unter der Domain „www.persofaktum-interim.de“ eine Internetplattform für registrierte Mitglieder zur Vermittlung von Interim Managern (nachstehend „Interim Manager“).
Für die Nutzung der Internetplattform gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend die „Geschäftsbedingungen“). Der Ausschreibende (nachstehend der „Ausschreibende“) kann über die Plattform eine Mandatsanfrage veröffentlichen, mit der er einen Interim Manager sucht. Der Interim Manager kann sich über die Plattform auf die ausgeschriebene Stelle bewerben. Den öffentlichen Bereich der Plattform können auch nicht registrierte Mitglieder besuchen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, die über das Internetportal von persofaktum über die Internetseite http://www.persofaktum-interim.de zustande kommen. Diese Geschäftsbedingungen können ausgedruckt oder als pdf-File (Datei) aus dem Internet herunterladen werden (download).
Wir dürfen diese Geschäftsbedingungen ändern und weisen auf die Änderungen vor Inkrafttreten hin. Widerspricht ein registriertes Mitglied der Änderung nicht innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als genehmigt. Akzeptiert das Mitglied die geänderten Bedingungen nicht, können wir binnen zwei (2) Monaten ab dem Widerspruch des Mitglieds ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Wir beabsichtigen, unsere Online-Leistungen zu erweitern. Für neue bzw. erweiterte Online-Leistungen gelten diese Geschäftsbedingungen entsprechend.
Wir können nach eigener Wahl, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist, die Korrespondenz mit den Mitgliedern über die bei der Anmeldung von dem Mitglied angegebene E-Mail-Adresse führen. Das Mitglied stellt die Erreichbarkeit über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse sicher.
Die Leistungen der persofaktum richten sich nicht an Verbraucher oder Minderjährige, sondern ausschließlich an volljährige Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler. Die Leistungen können nur von registrierten Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung als Mitglied besteht nicht. Der Mitgliedsantrag stellt ein Vertragsangebot an uns dar, welches wir ablehnen oder annehmen können.
Die Mitgliedschaft gilt unbefristet. Sie ist beiderseitig jederzeit fristlos kündbar.
Wir bestätigen den Eingang des Angebotes durch eine Validierungsmail an den Anmelder. Die Validierungsmail stellt keine Annahme des Mitgliedsantrags dar. Sie enthält einen Link, den der Anmelder zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse anklicken muss. Erfolgt dieses Anklicken nicht binnen sieben (7) Tagen, verfällt die Anmeldung.
Der Anmelder ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Mit der Anmeldung versichert der Anmelder, nutzungsberechtigt nach Vorgabe dieser Nutzungsbedingungen zu sein. Ein Anmelder, der für eine juristische Person handelt, erklärt mit der Anmeldung, für diese vertretungsberechtigt zu sein. Die Registrierung als Mitglied ist an natürliche Personen gebunden und nicht übertragbar. Jede Person, welche die Plattform nutzen möchte, ob als natürliche Person oder als Vertreter einer juristischen Person, benötigt jeweils eine eigene registrierte Mitgliedschaft.
Das Mitglied teilt alle Änderungen seiner Mitgliedsdaten während der Laufzeit seiner Mitgliedschaft persofaktum unverzüglich und unaufgefordert über seinen persönlichen Profilbereich mit.
Die Speicherung und Verarbeitung aller Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir sind berechtigt, Daten des Kunden zu speichern, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendig ist. Soweit wir unsere Dienstleistung in technischer Hinsicht dergestalt erbringen, dass unser Portal ganz oder in Teilen in Portale anderer Anbieter eingebunden ist (z.B. eines Verbands o.ä.), findet eine Datenweitergabe dorthin oder von dort in notwendigem Maße statt.
a) Prozessbeschreibung der Mandatsanfrage
Zur Mandatsanfrage einer Interim Manager-Stelle sowie zur Abgabe von Bewerbungen hierauf ist die jeweilige Eingabemaske („Mandatsanfragemaske“ bzw. „Bewerbungsmaske“) durch das registrierte Mitglied vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und abzusenden. Die ausgeschriebenen Stellen müssen für die Kandidaten tatsächlich existieren und durch diese besetzbar sein. Mit der Freischaltung der ausgeschriebenen Stelle durch persofaktum beginnt die Bewerbungsphase. Eine Mandatsanfrage oder eine Bewerbung für Dritte, ausgenommen festangestellte Interim Manager sowie Mandatsanfragen oder Bewerbungen zum Schein sind unzulässig, insbesondere Mandatsanfragen oder Bewerbungen im Agenturgeschäft, zur Marktpreisermittlung, im Benchmarking, o.ä.. Sollte ein Ausschreibender entgegen dieser Bestimmungen ausschreiben, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 fällig.
Interim Manager dürfen nur eine Bewerbung je Mandatsanfrage abgeben.
Bis zur Freischaltung der Kontaktdaten durch den Ausschreibenden aus den Bewerbungen bleiben der Ausschreibende und die Interim Manager anonym. Sämtliche Inhalte aus der Bewerbungsmaske des Interim Managers zeigen wir dem Ausschreibenden an, lediglich die Identität des Interim Manager bleibt anonym. Nach der Auswahl informieren wir den Ausschreibenden über die Identität der ausgewählten Interim Manager und teilen auch den ausgewählten Interim Managern die Identität des Ausschreibenden mit (nachstehend „Kontaktfreischaltung“).
Wir sind nicht verpflichtet, die nicht ausgewählten Interim Manager dauerhaft oder längerfristig vorzuhalten, und sind jederzeit zur Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
b) Ablehnung einer Mandatsanfrage oder von Bewerbungen Wir sind nicht verpflichtet, Mandatsanfragen und Bewerbungen zu akzeptieren. Die Freischaltung von Bewerbungen und Interim-Managern unterliegt der Vorauswahl von persofaktum. Wir werden insbesondere Mandatsanfragen oder Bewerbungen ablehnen oder löschen, welche gegen diese Geschäftsbedingungen, gegen geltendes Recht oder gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen.
c) Vertragsabschluss nur zwischen Ausschreibendem und Interim Manager Ob, mit wem, wann und zu welchen Bedingungen etc. dann ein Vertrag zwischen Ausschreibendem und Interim Manager geschlossen wird, ist Sache dieser beiden und entzieht sich unserer Verantwortung. Keinesfalls kommt daher ein Vertrag über das ausgeschriebene Interim Mandat mit uns zustande. Wir haften nicht für Art, Inhalt und Güte der Mandatsanfrage, Bewerbungen, Dienstleistung, Vertragserfüllung, rechtliche Zulässigkeit, objektive oder subjektive Möglichkeit.
Unsere Mitglieder (Ausschreibende und Interim Manager) sind verpflichtet, uns alle Verträge, die mit dem Ihnen mitgeteilten Gegenkontakt (Interim Manager oder Ausschreibender) zu Stande gekommen sind (insbes. Folgeverträge nach dem erstausgeschriebenen Vertrag oder Verträge über andere Leistungen), tagesgleich in Textform (Brief, E-Mail) mitzuteilen und schriftlich oder in Textform geschlossene Verträge an uns weiterzuleiten:
Diese Auskunftspflicht besteht ebenfalls tagesgleich mit dem ersten Gespräch und Folgegesprächen beider Parteien über einen möglichen weiteren Auftrag bis hin zur tagesgleichen Information über einen Vertragsschluss in Textform (Brief, E-Mail) und Weiterleitung schriftlich oder in Textform geschlossener Verträge.
Die Auskunftspflicht ist vertragliche Hauptpflicht des Mitglieds und unterliegt keiner weiteren Bedingung; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Sie bezieht sich auf den gesamten Vertrag (Seite 1 bis Unterschriftsseite sowie sämtliche Anlagen) sowie alle zusätzlichen Angaben, die für uns erforderlich sind, um Begründung, Umfang und Dauer der Vergütungsverpflichtung der Mitglieder festzustellen (z.B. Änderungsvereinbarungen, Ergänzungsvereinbarungen, Nebenabreden, etc., gleich ob schriftlich, per E-Mail oder mündlich).
Kommt ein Mitglied der vertraglichen Pflicht zur Auskunft nicht nach, wird eine an uns zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von uns nach billigem Ermessen bestimmt wird, und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Strafe beträgt für jeden Fall mindestens 5.001,00 €. Unser Anspruch auf Ersatz nachweislich entstandenen Schadens wird durch die Vertragsstrafe nicht berührt.
Unsere Vergütung bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
a) Zahlungspflichten Interim Manager
Erhält ein Interim Manager, dessen Kontaktdaten ein Ausschreibender aufgrund einer eingestellten Bewerbung des Interim Managers angefordert hat, innerhalb von 36 Monaten ab Kontaktfreischaltung von dem Ausschreibenden einen Auftrag, beträgt die Vergütung für Interim Manager 19% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Ausschreibendem und Interim Manager (nachstehend der „Vergütungsanspruch“). Notwendige Reisekosten des Interim Managers, die nicht vom Ausschreibenden übernommen werden, können bei Vorlage entsprechender Belege, maximal in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Ausschreibenden und Interim Manager, für die Berechnung des Vergütungsanspruchs von persofaktum abgezogen werden (nachstehend die „Nettovergütung“). Die Nettovergütung entsteht also auch bei wiederholten, zusätzlichen und neuen Verträgen zwischen Dienstleister und Ausschreibenden für einen Zeitraum von 36 Kalendermonaten ab dem Zeitpunkt von der Kontaktfreischaltung. Entscheidend für den Vergütungsanspruch ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der (spätere) Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung durch den Dienstleister. Auch Leistungen/Aufträge, die unter einem Rahmenvertrag erbracht werden, sind provisionspflichtig, wenn der Rahmenvertrag innerhalb des 36-Monats-Zeitraumes seit Kontaktfreischaltung geschlossen wird.
Der Vergütungsanspruch entsteht auch, wenn der Dienstleister über mit ihm selbst verbundene Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) oder mit verbundenen Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) des Ausschreibenden kontrahiert. Dies gilt ebenso für Subunternehmen, Kooperationspartner, Angehörige oder gleich gelagerte Gruppen. Jegliche Umgehungskonstellationen lassen den Vergütungsanspruch nicht entfallen.
Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Abschluss des jeweiligen Vertrags. Unser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Interim Manager und Ausschreibendem später wieder entfällt oder reduziert wird, unabhängig von den Gründen oder dem Wirksamkeitszeitpunkt des Wegfalls oder der Reduzierung.
Preisangaben sind, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer zu verstehen.
b) Zahlungspflichten Ausschreibender
Sollte zwischen dem Ausschreibenden oder mit einem mit dem Ausschreibenden verbundenen Unternehmen und einem Interim Manager binnen 36 Monaten nach Kontaktfreischaltung ein Arbeitsverhältnis (Abschluss eines Arbeitsvertrages/Geschäftsführeranstellungsvertrag etc.) begründet werden, hat der Ausschreibende eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 25% des Jahresbruttogehaltes inkl. Boni des Kandidaten an persofaktum zu zahlen. Die Vermittlungsgebühr wird mit Vertragsunterschrift des Kandidaten fällig.
Preisangaben sind, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer zu verstehen.
c) Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
Soweit das Mitglied sich in rechtlich zulässigem Umfang zur Durchführung der Zahlung eines Dritten bedient, z.B. eines Kreditkartenunternehmens, willigen das registrierte Mitglied und sein handelnder Vertreter darin ein, dass wir ebenso wie der Dritte die Daten des registrierten Mitglieds und seines handelnden Vertreters hierfür erheben, verarbeiten und nutzen. Für Rücklastschriften berechnen wir pauschal 15 € pro Rückbuchung; beiden Parteien bleibt vorbehalten, geringere oder höhere tatsächliche Kosten nachzuweisen.
Das registrierte Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Das Mitglied ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
Wir behalten uns vor, registrierten Mitgliedern, die sich in Zahlungsverzug befinden, fristlos aus diesem Grund zu kündigen und danach das Mitglied für die Zukunft von einer erneuten Teilnahme an der Plattform auszuschließen; hierfür willigt der Kunde in die Speicherung seiner erforderlichen Daten ein.
Wir sind bemüht, aber nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Online-Leistungen sicherzustellen. Für die Vermittlung des Zugangs zum Internet sind die Nutzer selbst verantwortlich. Es handelt sich hierbei nicht um Leistungen des Vertragspartners.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für die vom Ausschreibenden gewünschten und/oder vom Interim Manager angebotenen Leistungen, da persofaktum nicht Vertragspartner der über unsere Plattform vermittelten Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen unseren Mitgliedern wird und wir keinerlei Einfluss auf solche Vertragsverhältnisse haben.
Wir sind nicht verpflichtet, die vom registrierten Mitglied angegebenen bzw. zur Veröffentlichung freigegebenen Daten und Informationen auf Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Das registrierte Mitglied trägt hierfür die alleinige Verantwortlichkeit. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, welche gegen die Grundsätze gemäß Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder geistige, gewerbliche oder sonstige Schutzrechte (insbesondere: Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Markenrechte, Urheberrechte etc.) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen.
Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Jeder Nutzer, der als registriertes Mitglied oder durch Einrichtung eines Benachrichtigungsassistenten Leistungen der Plattform in Anspruch nimmt, erklärt für die Dauer der Mitgliedschaft bzw. bis zur Beendigung der Benachrichtigungsassistenz unwiderruflich sein Einverständnis zum Mailempfang auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Er erklärt ebenso unwiderruflich das Einverständnis, dass ihm Rechnungen von persofaktum ausschließlich per Abrufbarkeitsfunktion im persönlichen Bereich überlassen werden, wobei der Zugang der Informationsmail im Mailpostfach als Zugang zur Kenntnis gilt.
Soweit in diesen Regelungen oder ansonsten im Zusammenhang mit der Plattform eine geschlechtsspezifische Form (weiblich oder männlich) verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Alle Regelungen gelten gleichermaßen und betreffen auch Mitglieder des jeweils anderen Geschlechts und juristische Personen.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine Abrede, diese Bedingungen zu ändern.
Abweichende Bedingungen von Vertragspartnern von persofaktum, die persofaktum nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind für persofaktum unverbindlich, auch wenn persofaktum diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung des Punkt bedacht hätten.
Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Köln.
persofaktum GmbH, Köln, Februar 2021